Die Vorschriften sprechen für sich – wie hier in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, Abschnitt A1.7): Demnach müssen „kraftbetätigte Tore und Türen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme“ und danach „wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.“ Weiter heißt es, dass „die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich erfolgen“ sollte. So stehen Sie als Betreiber solcher Türen und Tore auf Dauer in der Pflicht – und das gilt gerade auch für den Bestand.
durch geschulte Service-Monteure bei Ihnen im Betrieb.
durch eine regelmäßige Wartung Ihrer Türen und Tore.
Ihrer Tür- und Toranlagen auch bei großer Beanspruchung.
bei der Prüfung, Wartung und Instandsetzung Ihrer Anlagen.
die auf ausführlichen Prüf- und Wartungsprotokollen protokolliert werden.
im Rahmen transparenter Verträge mit Kosten-Übersicht.
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